[Update] Hygieneordnung unter Berücksichtigung der Corona-Ampel

Mit der Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzverordnung zum 18.10.2020 durch die Bayerische Staatsregierung sowie der Überschreitung des 7-Tages-Inzidenz-Wertes von 35 im Landkreis-Straubing-Bogen hat der TSV Stallwang-Rattiszell seine Regeln angepasst:

Regelungen bei örtlich erhöhter Infektionsgefahr:

  • Wird der Landkreis Straubing-Bogen auf der Seite https:///www.stmgp.bayern.de mit einem 7-Tages-Inzidenz-Wert über 35 gelistet, so gilt für ALLE Zuschauer auf dem Gelände Maskenpflicht.
  • Stammt eine Mannschaft aus einem anderen Landkreis, der ebenfalls auf der vorher genannten Internetseite mit einem 7-Tages-Inzidenz-Wert über 35 gelistet ist, so gilt ebenfalls für ALLE Zuschauer auf dem Gelände Maskenpflicht.
  • Für das Sportheim gelten folgende Regeln:
    • 7-Tages-Inzidenz-Wert >35:
      Max. zehn Personen oder 2 Hausstände; Sperrstunde ab 23 Uhr
    • 7-Tages-Inzidenz-Wert >50:
      Max. fünf Perosnen oder 2 Hausstände; Sperrstunde ab 22 Uhr
    • 7-Tages-Inzidenz-Wert >100:
      Max. fünf Personen oder 2 Hausstände; Sperrstunde ab 21 Uhr

Der TSV Stallwang-Rattiszell bittet seine Mitglieder, Fans und Unterstützer, die Regeln einzuhalten, um mögliche kostspielige Strafen zu vermeiden.

Die Zuschauer sind für das Einhalten der Regeln selbst verantwortlich. Der TSV Stallwang-Rattiszell behält sich vor, Personen, die sich nicht an die Regeln halten, vom Gelände zu verweisen.

Das Hygienekonzept ist hier einsehbar:
Hygieneschutzkonzept - TSV Stallwang-Rattiszell - Stand 22. Oktober 2020

Um den Aufwand und die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten, können die Formulare mit den Datenschutzhinweisen bereits zu Hause eingesehen, ausgedruckt und ausgefüllt werden: